Patienteninformation

Patienteninformation

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben. Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach unter 03877/4070302 oder 017630645541 an, nutzen unseren Anmeldebriefkasten an der Rezeption oder das Kontaktformular. Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, rufen wir Sie schnellstmöglich zurück.

Terminabsagen

Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte (bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung bis zum vorausgehenden Freitag 12 Uhr). Die freiwerdenden Termine können dann an andere Patienten vergeben werden. Bei Terminabsagen außerhalb der Frist wird Ihnen der Termin in Rechnung gestellt. Das gilt für alle Terminvereinbarungen in unserer Praxis (gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Selbstzahler).

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept),
  • Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen),
  • Ihren Terminplaner (falls noch nicht alle Termine abgesprochen wurden),
  • ein großes Handtuch (Duschtuch)
  • lockere Kleidung
  • für Krankengymnastik am Gerät: ein kleines Handtuch und Sportsachen + Sportschuhe,
  • €10 Verordnungsgebühr (gesetzlich versicherte Patienten).

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen.

Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.

Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühstmöglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Rezeptprüfung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne Weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

Physiotherapeutin sind in der Rezeptprüfpflicht, d. h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.

Die ausgestellte Verordnung ist nur 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein.

Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

  • €10 pro Verordnung (werden in bar vor der ersten Behandlung beglichen),
  • + 10 % des gesamten Behandlungspreises (dafür erhalten Sie nach Abschluss der Therapien eine Rechnung zugesendet, diese überweisen Sie dann auf unser Konto. Eine Barzahlung ist nicht möglich.)

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie Ihren Befreiungsausweis mit.

Zusatzleistungen

Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen, um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.

Informationen für Privatpatienten

Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie in uns setzen, indem Sie zur Behandlung in unsere Praxis kommen.

Honorarvereinbarung

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung (unsere aktuelle Preisliste liegt an der Rezeption aus.)

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

Preise für Privatpatienten/Selbstzahler

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen und Selbstzahlerpreisen (Naturheilkunde) und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.